Die Ausschreibung wurde erstellt am: Dienstag
Per Post erreichte sie uns am: Donnerstag
Unsere Besichtigung am: Freitag
Abgabetermin am: Montag !!!!!!!
Also habe ich die Besichtigung gestern durchgeführt und möchte Ihnen gern darüber berichten:
Es handelt sich um eine halbstaatliche Einrichtung, die bei größerem Ausschreibungsvolumen öffentlich ausschreibt. In diesem Falle ist der Umfang wohl unter dem Schwellenwert, so dass es eine begrenzte Zahl von Anbietern gibt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Es geht um insgesamt 9 Objekte, die in einem Areal von ca. 10 km² zu besichtigen sind.
Hier beispielhaft eine Original-Objekt- und -Aufgabenbeschreibung:
Objektbezeichnung XXXXXX
Regenrinnenreinigung / Glashäuser und Halle ca. 1.268 m²
ca. 67 m (2x Rinnen mittig und Ränder.
Ergänzend sind 3 Bilder des Objektes von drei Seiten dargestellt.
Wie habe ich diese kurze Ausschreibungsinformation verstanden:
1.) Reinigung der Glasdächer (ca. 1.268 m²)
2.) Reinigung der Regenrinnen (ca. 67 m)
Beim Nachfragen stellte sich heraus, dass es sich ausschließlich um die Reinigung der Regenrinnen handelt!
Fazit:
Nicht eindeutige Ausschreibungstexte schaffen Unsicherheit bei der Angebotserstellung. Gewünschte und angebotene Leistungen und entsprechend auch das Preisangebot passen nicht zusammen. Entweder der Preis passt nicht oder die Leistungsabnahme führt zu Problemen. Da sind Konflikte vorprogrammiert.
Meine Bitte an die Auftraggeber:
Beschreiben Sie die gewünschten Leistungen eindeutig und lassen Sie uns für die Angebotserstellung genügend Zeit, die Aufgabe genau besichtigen, bewerten und kalkulieren zu können.
Viele Grüße
Karl Wachenfeld aus Berlin
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