Die aktuellen Tarifverhandlungen in der Gebäudereiniger-Branche scheinen schwierig zu sein. Aktuell stehen Forderungen von 9,4 Prozent Gehaltserhöhung der IG BAU dem Angebot des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks von 3 Prozent gegenüber.

Natürlich freut sich jeder Glasreiniger über eine saftige Tariferhöhung. Doch wir Unternehmen müssen, da die Marge es nicht hergibt, die Tariferhöhungen an unsere Kunden weitergeben, was zu empfindlichen Preiserhöhungen führen wird.

Das kann dann dazu führen, dass die Kunden mit einer Turnusreduzierung reagieren und sich damit der gesamte Leistungsumfang verringert oder die Arbeitgeber die Leistungen noch weiter erhöhen? Beides kann sicher nicht im Sinne der Tarifparteien sein!

Ein zu hoher Tarifabschluss wird dazu führen, dass insbesondere im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen der Druck durch neue Ausschreibungen wächst, was die oben beschriebenen Auswirkungen zur Folge hat. Davon werden dann sicher auch die vielen Subunternehmen in der Glasreinigung, an die der Druck oft weitergeleitet bzw. durchgereicht wird, ein Lied singen können.

Die kleineren Unternehmen, egal ob spezialisiert oder im privaten Bereich tätig, werden die Tariferhöhung sicher besser bei Ihren Kunden umsetzen können – aber schwierig wird es allemal. Ist es doch ein großer Unterschied, ob man z.B. 95 € oder 103,55 € für die Fensterreinigung eines Wohnhauses bezahlen muss.

Ich hoffe sehr, dass die IG BAU sich einkriegt und einem Abschluss zustimmt, der das Lohneinkommen der Glasreiniger verbessert, gleichzeitig aber die Gesamtsituation nicht aus dem Auge verliert. Tarifabschlüsse sollten aus meiner Sicht ausgewogen und nicht das Wunschergebnis einer Partei sein.

Was denken Sie darüber? Ihre Antworten an: info@klarosblog.de

Viele Grüße von Karl Wachenfeld – KlarOs

 


3 Kommentare

Stephan Ratsch · 13. September 2018 um 13:33

Hallo,
mit den Tariferhöhungen im allgemeinen habe ich kein Problem, auch wenn ich kotzen könnte, dass diese seit Jahren permanent für allgemeinverbindlich erklärt werden. Ich empfinde das als Einschränkung meiner Wahlfreiheit im Arbeitgeberverband zu sein oder nicht. Und der jkeweils amtierende Bundesminister spielt immer schön mit. Weis der eigentlich was der da tut? Denke nicht…
Wo ich aber sehr wohl ein Problem mit habe, ist die permanente Erhühung der unteren Lohngruppe 1 für einfache Unterhaltsreingung. Hier handelt es sich in der Regel um ungelerntes Personal, oftmals im Rahmen eines Miniojobs und da finde ich die aktuellen 10,30 € schon mehr als frech. Um in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis 10,30 € Netto zu bekommen muss ich 14 – 15 € Brutto haben. Heist also die ungelernte Hausfrau die nebenbei ein Treppenhaus oder ein Büro macht,verdient Netto mehr als der Glasreiniger mit abgeschlossenner Berufsausbilödung. Das ist schon heftig. Und von einem einheitlichen Mindestlohn sind wir eh weit entfernt, siehe 8,84 € für das Zementsack schleppen bei einer kleinen Irgendwasfirma oder 10,30 € um in einem Trepppenhaus zu kehren oder den Besen von rechts nach links zu tragen. Da passt was nicht !!!!
Auch die Friseure stehen für weniger im Laden.
Ich will hier nicht sagen das 8,84 € oder 10,30 € viel ist. eigentlich ist das noch zu wenig aber die Relation stimmt ganz einfach nicht und es gibt zu viele Ausnahmen.
Mal ganz abgesehen davon das die Kunden gerne bereit sind für einen Scheibenwischerwechsel bei Mercedes ohne zu meckern 100,00 € auf den Tisch zu legen, im Gegenteil noch sagen, dass sei aber günstig aber wenn sie 25 – 30 € pro Stunde für eine qualifizierte Reinigung ausgeben sollen fast von der Brücke springen. Hier muss angesetzt werden, die Kunden müssen dazu gebracht werden, das gute Arbeit auch entsprechend ihr Geld wert ist und das es kein Weg ist diese Arbeiten dann entweder zu reduzieren oder sogar „schwarz“ zu vergeben. Hier müssen mehr Kontrollen her.

    info@klaros-gmbh.de · 20. Dezember 2018 um 10:33

    Hallo Herr Ratsch,
    schön, dass Sie auf meine Artikel geantwortet haben. Ein paar Anmerkungen aus meiner sicht:
    – Die Allgemeinverbindlichkeit finde ich garnicht so schlecht. So bieten wir den Kunden ein einheitliches Lohnniveau an und müssen uns auf Leistung, Kundenfreundlichkeit und Qualität konzentrieren. Leider wird diese jedoch häufig unterlaufen!!
    – 8,84 € ist wirklich niedrig und der Lohn für die Unterhaltsreinigung im Verhältnis recht hoch, da haben Sie Recht. Ihr Vergleich Unterhaltsreinigung-Glasreinigung sind aus meiner Sicht nicht so ganz, da auf die Glasreinigung ja auch die Lohnfolgekosten kommen.
    – Mercedes und nicht wenige andere haben es geschafft Ihre Leistungen als etwas besonderes darzustellen und der Kunde akzeptiert diese hohen Preise. Davon sind wir in unserer Branche weit entfernt.
    – Wie kann man Kunden dazu bringen, dass Sie unsere Arbeit wertschätzen? Indem man besser – nicht billiger – ist, als der Mitbewerber, seine Kundenbeziehung festigt, spezielle Leistungen anbietet und Verständnis für die Kunden hat, wenn es bei ihm auch mal eng wird. Wenn es runter geht, geht es auch wieder hoch!
    Ihr Karl Wachenfeld

David Müller · 31. März 2017 um 09:17

Vielen Dank für den informativen Beitrag. Neulich habe ich mich mit der Gebäudereinigung befasst. Die Tariferhöhung ist mir dabei aufgefallen. Mein Onkel ist in dieser Branche tätig. Der Fakt ist, dass die Preise für den Kunden dementsprechend prozentual ansteigen.

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