Im Winter geht nun mal die Temperatur runter. Und wenn es unter Null Grad geht, gefriert das Wasser. Das weiß jeder. Und das wird wohl – zusammen mit der Tatsache, dass der Winter ja auch die dunkele Jahreszeit genannt wird – der Grund sein, dass die Beauftragung in der Glasreinigung in dieser Zeit drastisch sinkt.

So werden die Glasreiniger meist Ende des Jahres gekündigt – und das ist in der Glasreinigung gesetzlich möglich – und im März, wenn es wieder wärmer wird, wieder neu eingestellt.

Doch der Winter ist ja nicht immer nur frostig und liefert nicht nur dicke Schneedecken. Denken wir doch an diesen letzten Dezember, der uns manchmal eher an eine sonnige Herbstzeit erinnert hat. So gibt es auch in der Winterzeit immer wieder Perioden oder auch einzelne Tage, wo Einzel- oder Spezialaufträge problemlos durchgeführt werden könnten.

Doch die Betonung liegt auf KÖNNTEN! Leider lassen die Gesetze uns hier wenig Spielraum und Flexibilität: Kündigen wir die Mitarbeiter, so können Sie aus wirtschaftlicher Sicht eigentlich nur 160 € im Monat zu Ihrem Arbeitslosengeld hinzuverdienen, was uns bei monatlich 12 Stunden 20 Minuten pro Mitarbeiter nicht wirklich einen Handlungsspielraum eröffnet.

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass unsere Mitarbeiter vom Jobcenter in einen neuen Job gedrängt werden und uns dann im März nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit stärkt man die sowieso schon hohe Rotation in der Branche und fördert das Vagabundentum.

Da wir an einer Personalkontinuität interessiert sind würde ich mir wünschen, dass die Verträge bestehen bleiben, die anfallenden Aufträge von den Unternehmen mit dem Tariflohn bezahlt und die fehlenden Stunden mit dem reduzierten Lohn durch die Arbeitsagentur aufgefüllt werden. Ein Missbrauch ist aus meiner Sicht ausgeschlossen, da die Mitarbeiter ja für Ihren Einsatz voll bezahlt werden wollen.

Schließlich geht es nur um die Wintermonate von Dezember bis März und oft sind es maximal zwei Monate, in denen das Arbeitsamt Unterstützung leisten müsste.

Alternativ könnte natürlich die Schlechtwetterregelung – aktuell nur gültig für das Bauhauptgewerbe – für uns Glasreiniger zum Tragen kommen. Haben wir doch im Winter die gleichen Bedingungen wie diese Branche!

Ich gehe nicht davon aus, dass sich da was tut – die Mühlen der Bürokratie sind verdammt langsam und unflexibel!

Karl Wachenfeld – KlarOs

 


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