In den letzten Wochen ist die schon lange schwelende Diskussion um schmutzige Klassenräume hoch gekocht. Scheinbar ist nur eines sicher: die Schul- und Sanitärräume und die Flure und Treppenhäuser sind permanent stark verschmutzt und in vielen Fällen hygienisch stark bedenklich. Aber scheinbar ist keiner Schuld: Nicht die Schulleitung, die die Reinigungsfirma verantwortlich macht – nicht die Reinigungsfirma, die behauptet alle Vorgaben im Reinigungsvertrag erfüllt zu haben.
Wie stellt sich die Situation aus der Sicht eines alten Hasen (23 Jahre) aus der Gebäudereinigung dar:
Grundsätzlich sind die Leistungen sehr umfassend und detailliert dargestellt. Überprüfen sollte die Schulbehörde, ob nicht der Reinigungsturnus – zumindest in stark verschmutzen oder hygienisch relevanten Bereichen – erhöht werden sollte. Aber hier liegt erst einmal nicht das Hauptproblem.
Die Ausschreibungsbedingungen für die Schulreinigung
Wenn wir uns den Ausschreibungsbedingungen zuwenden, kommen wir den Problemen schon näher: Im Normalfall muss der günstigste Anbieter genommen werden. Wenn dem Leistungsversprechen des Günstigsten vielleicht nicht glaubt wird auf jeden Fall einer der günstigeren Anbieter ausgewählt.
Im Normalfall wird das eingesetzte Stundenvolumen in der Ausschreibung abgefragt. Hier wird im Regelfall von dem Gebäudereiniger der Stundenverrechnungssatz unrealistisch niedrig angesetzt, um dadurch das Stundenvolumen zu erhöhen und größere Erfolgsaussichten bei der Ausschreibung zu haben.
Steigt man aber einmal genauer hinter die dargelegten Zahlen und hinterlegt einen realistischen Stundenverrechnungssatz (Lohntarif +110%), bei dem dann der Gebäudereiniger auch kein Geld mitbringen muss, so erkennt jeder das gesamte Lügengebilde der Angebote: Vorgabezeiten von 5 Minuten für ein Klassenzimmer, Sanitärbereiche mit Zeitvorgaben, die nicht mehr erlauben, als den Toilettendeckel von außen abzuwischen, usw. Und genau so stellt sich dann die Situation dar.
Unrealistische Zeitvorgaben durch das Reinigungsunternehmen
Die den Reinigungskräften vorgegebenen Zeiten sind unrealistisch und schaffen keine Reinigungsqualität im Objekt!
Muss man Mitleid mit den armen Reinigungskräften haben?
Ein weiteres Problem speziell in den Schulen sehe ich darin, dass die Reinigungskräfte über die Zeitvorgaben öffentlich jammern und die Lehrer bis hin zur Schulleitung hierfür ‚soziales Verständnis aufbringen’ und meinen, dass sich eine Beschwerde nicht gegen das Reinigungsunternehmen sondern direkt gegen die Reinigungskraft richten würde. In diesem Falle überspringt die berechtigte Beschwerde schon nicht die erste Hürde.
Jede Mangelleistung dem Reinigungsunternehmen anzeigen
Würde jeder Mangelleistung nachgegangen, diese dokumentiert und umgehend an den Gebäudereiniger mit der Androhung gefaxt, dass ohne umgehende Mängelbeseitigung ein Preisabzug erfolgen würde, würde sich sicher schnell was bewegen. Denn da ist der Gebäudereinigung sehr empfindlich. Nur hiermit kann man Druck machen, dass eine ausgeschriebene Leistung auch angeboten wird. Und wenn der Dienstleister das dann nicht leisten kann, überlegt er sich vielleicht beim nächsten Mal, ob er den Preis drückt. Doch heute kann er ja seine Schlechtleistung sehr gut aussitzen!
Die Glasreinigung / Fensterreinigung in den Schulen
Wie sieht es den bei der Glasreinigung in den Schulen aus? Ganz ähnlich wie bei der täglichen Schulreinigung. Hinzu kommt noch, dass die Schulen bei der Ausschreibung nicht immer die Glasreinigung und die tägliche Reinigung in getrennten Losen vergeben. So kann ein Unternehmen mit nur einem Glasreiniger den Auftrag bekommen und gibt diese Arbeit an einen Nachunternehmer weiter. Da der Generalunternehmer natürlich etwas verdienen will, wird der Preis des Nachunternehmers noch mal gedrückt. Das führt auch hier verstärkt zu Schlechtleistungen und einer Reklamationsflut über nicht gereinigte Fenster.
Sollte man sich an Schulausschreibungen beteiligen?
Solange die Ausschreibungs- und Rahmenbedingungen kein Qualitätsangebot würdigen beteiligen wir uns nicht an Schulausschreibungen, die ja zumeist öffentlich ausgeschrieben werden müssen.
Berlin, 17.01.2014 Karl Wachenfeld – KlarOs®
1 Kommentar
Glasreiniger · 19. Februar 2018 um 08:00
Leider ist es hier in NRW das leidige Thema mit den „Schwarzarbeitern“ die schon die Schulferien für Ihre Geldbörsen einplanen. Diese Leute bekommen Hartz4 und lassen sich vom Nachunternehmer für 160 Euro anmelden und „der Rest“ wird dann schwarz ausgezahlt.
Ich hatte in der letzten Zeit etliche Bewerber die mir solche Vorschläge machten…bis hin zur kurzfristigen Festanstellung zwecks Führerscheinfinanzierung durch Arbeitsagentur.
Noch trauriger ist es, daß die „selben“ Leute in Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften die Glasreinigung ausführen.
Öffentliche Ausschreibungen…nein Danke….wegen solcher Leute sind die Ausschreibungen unrealistisch und es wird…meiner Meinung nach…Schwarzarbeit in Kauf genommen….anders kann Ich es mir nicht erklären, daß Niemand von den Zollämtern erwischt wird, oder die wahren Stundenzahlen kontrolliert werden.
Mir ist der persönliche Kontakt zu unseren Spezialkunden, die einen Lösungsvorschlag suchen wichtiger als dieser Horrorstress mit den Schulen und Behörden.