Es gibt ja die unterschiedlichen Voraussetzungen, wenn man sich in der Glasreinigung / Fensterreinigung selbständig macht:

  • Der praxiserprobte Glasreiniger meldet ein Gewerbe an
  • Der leitende Angestellte aus der Gebäudereinigung macht sich selbständig
  • Der Branchenfremde möchte sich mit der Fensterreinigung selbständig machen

Heute beschäftige ich mit dem Mann aus der Praxis. Nächste Woche kommt der
leitende Angestellte dran.

Der praxiserprobte Glasreiniger:

Auf der einen Seite hat er es am Anfang vielleicht am leichtesten. Er hat sicher parallel zu seinem Arbeitsverhältnis sich schon einen kleinen Kundenkreis aufgebaut, für den er offiziell oder inoffiziell arbeitet. Wenn er noch kein Gewerbe angemeldet hat macht er das als erstes. Die bisherigen Kunden weiter zu betreuen ist kein Problem, aber das ist nicht der Umsatz, den er braucht, um zu recht zu kommen. Also, wo kommen die Kunden her? Diese Hürde ist neu und nicht ganz so leicht. Ein einfacher Weg ist es sich Flyer zu drucken und diese zu Verteilen. Langsam spricht es sich herum, dass man sich auf Sie verlassen kann und Sie Ihren Job machen. So fragt der eine Kunde, ob Sie auch die regelmäßige Gebäudereinigung machen, auch den Rasen mähen, usw. Schnell sind Sie ein Allrounder und bieten alles an, was Sie machen können. Schön sind am Anfang sicher auch die Unterhaltseinigungsobjekte, denn die spülen regelmäßig/monatlich Geld in die Kasse.

Vorsicht:
Ihre Einnahmen sind nicht das Geld, was Sie verdient haben. Das Finanzamt steht sofort auf der Matte und will seine Steuern.
Vorsicht: Versuchen Sie nicht alles zu machen. Da fehlt schon mal das Know-How, auch braucht man für neue Leistungen neue Geräte und die Kosten (z.B. Rasenmäher).
Vorsicht: Unterschätzen Sie die Büroarbeit nicht. Am besten man gibt das ab, dann gehen auch die Rechnungen pünktlich raus.
Vorsicht:
nicht zu niedrig mit den Preisen sein, die Nebenkosten sind nicht zu unterschätzen.

Gehören Sie zu dieser Gruppe und möchten sich hierzu mit mir austauschen, freue ich mich sehr darüber. Jede Frage, jeder Kommentar ist erlaubt.

Berlin, 19.04.13       Karl Wachenfeld


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