Es gibt ja die unterschiedlichen Voraussetzungen, wenn man sich in der Glasreinigung / Fensterreinigung selbständig macht:
- Der praxiserprobte Glasreiniger meldet ein Gewerbe an
- Der leitende Angestellte aus der Gebäudereinigung macht sich selbständig
- Der Branchenfremde möchte sich mit der Fensterreinigung selbständig machen
Heute beschäftige ich mit dem leitenden Angestellten aus der Gebäudereinigung. Nächste Woche kommt der ‚Betriebsfremde‘ dran.
Der Leitende Angestellte aus der Gebäudereinigung: Diese Erfahrung habe ich mit meinem Unternehmen KlarOs Dienstleistungs-GmbH machen können.
Wenn Sie selbst nicht Fenster reinigen/können, brauchen Sie Fachpersonal, das diese Arbeiten übernimmt. Hier sollten Sie vielleicht mit Subunternehmern oder mit geringfügig Beschäftigten anfangen. Kleine Verträge können jederzeit erweitert werden.
Sicherlich können Sie organisieren, vielleicht verkaufen, aber das Fachwissen im Detail fehlt. Hier macht es Sinn am Anfang ganz nah bei den Aufträgen zu sein und zu lernen. Man muss im Detail wissen, um was es geht, sonst kann man nicht verkaufen, der Preis stimmt nicht, es gibt viele Reklamationen, usw.
Das Problem an dieser Konstellation ist, dass man schnell einen Umsatz haben muss, der den ‚unproduktiven’ Chef miternährt.
Meine Empfehlung: Die Leistungspalette nicht zu groß machen, sonst kommt man – da das konkrete Know-how fehlt – schnell in Teufels Küche und erhöht das Risiko. Konzentriert man sich auf die Glasreinigung (oder eine andere Teilleistung), ist das sicher leichter. Aber da kommt dann noch der Winter, in dem der Unsatz gegen Null geht.
Ich habe mich durch dieses Nadelöhr in dem eng umkämpften Berliner Markt relativ schnell durchgekämpft. Haben Sie Fragen an mich? Dann zögern Sie nicht mir zu schreiben.
Karl Wachenfeld – KlarOs®
0 Kommentare